Fluggastrechte auf Mallorca: Was tun bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung?

Was tun, wenn der Flug Ärger macht? Ein Reality-Check für Mallorca-Reisende

Was tun, wenn der Flug Ärger macht? Ein Reality-Check für Mallorca-Reisende

Flug gestrichen, Stunden am Flughafen – was Reisenden zusteht und wie man seine Ansprüche auf Mallorca durchsetzt. Praktische Schritte und lokale Tipps.

Was tun, wenn der Flug Ärger macht? Ein Reality-Check für Mallorca-Reisende

Leitfrage: Reichen die EU-Fluggastrechte wirklich aus – und wie setze ich sie auf Mallorca durch?

Am Son Sant Joan sitzt ein Pärchen auf ihren Koffern. Aus dem Lautsprecher hallt eine Ansage, die keiner von beiden so richtig versteht. Vor ihnen: lange Gesichter, ein halb geleerter Kaffee vom Flughafenbistro und ein unleserlicher Zettel mit einer neuen Abflugzeit. Diese Szene sieht man hier öfter als man denkt, wie ein Bericht zu Sieben Stunden Wartezeit am BER zeigt. Urlaubspackende, Geschäftsleute mit Laptop unter dem Arm, Taxifahrer, die hupend aus der Schlange am Terminal rollen. Die Frage ist: Was kann man in so einem Moment konkret tun?

Die Antwort steckt in der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie bietet bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung feste Regeln – etwa Leistungen vor Ort (Verpflegung, Telefon), Hotel bei Übernachtungsbedarf und je nach Distanz Entschädigungen von 250, 400 oder 600 Euro, wenn die Ankunft am Endziel deutlich verspätet ist. Allerdings endet hier die gute Nachricht nicht: Die Praxis ist komplizierter als das Regelwerk suggeriert.

Kritische Analyse: Auf dem Papier sind Rechte klar, in der Realität knirscht es. Airlines schieben Verantwortung gerne beiseite, behaupten „außergewöhnliche Umstände“ oder reagieren gar nicht, wie etwa beim Ryanair-Streik auf Mallorca deutlich wurde. Passagiere stehen oft ratlos da, weil sie keine schriftliche Bestätigung bekommen, Belege wegwerfen oder gar nicht wissen, welche Schritte sinnvoll sind. Auf Mallorca verschärft das die Lage, weil viele Reisende nur kurz bleiben und nach Rückkehr nicht mehr aktiv werden.

Was im öffentlichen Diskurs fehlt: Nüchterne Praxisanleitungen und lokale Anlaufstellen. Es wird selten erklärt, welche Dokumente zwingend sind, wie man eine formelle Beschwerde bei der Airline formuliert oder wie die nationale Durchsetzungsbehörde eingeschaltet wird. Die Diskussion endet häufig bei der reinen Erwähnung von Euro-Beträgen, ohne Hilfestellung für den konkreten Ablauf.

Konkrete, sofort umsetzbare Schritte für Mallorca-Reisende: Erstens: Dokumentieren. Boardingpass, Bordkarte, alle Buchungs-E-Mails, Fotos der Anzeigetafel, Zeitstempel auf Handyaufnahmen und Bewirtungsbelege aufbewahren. Zweitens: Fordern Sie ein schriftliches Statement der Airline am Flughafen – ein kurzes Protokoll hilft später enorm. Drittens: Notieren Sie Namen von Mitarbeitern oder machen Sie ein kurzes Voice-Recording (mit Hinweis, dass Sie aufnehmen), falls möglich.

Viertens: Reichen Sie eine formelle Reklamation bei der Fluggesellschaft ein und fügen Sie alle Belege bei. Geben Sie eine klare Forderung an (Erstattung, Ersatzzug/Flug, Ausgleichszahlung). Fünftens: Bleibt die Airline untätig, wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsbehörde. In Spanien ist das die AESA; sie nimmt Beschwerden zu Fluggastrechten entgegen. Zusätzlich existiert die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR) als weiterer Kanal.

Praktischer Tipp vom Markt: Notieren Sie sich auf Mallorca die lokale Adresse Ihres Hotels und eine Telefonnummer, bevor Sie zum Flughafen fahren. Viele Fälle entstehen dadurch, dass Kunden unterwegs Belege verlieren oder später nicht mehr wissen, wo sie Nächte verbracht haben. Wer gerade in Palma an der Passeig des Born noch sitzt und sich ärgert, kann am selben Abend nochmals zum Hotel zurück und Kopien sichern – das kostet wenig Zeit, erhöht aber deutlich die Chancen auf Erfolg.

Bezahlte Anspruchsdienste gibt es zuhauf. Sie können nützlich sein, wenn man keine Zeit hat, die Sache selbst zu verfolgen. Bedenken Sie aber deren Gebührenstruktur: Oft behalten diese Dienstleister einen Teil der Entschädigung ein. Für kleinere Beträge rechnet sich das nicht immer.

Fehlender Baustein: Mehr Service am Flughafen. Airlines und Flughafenbetreiber müssten klarere Informationsstellen haben, die Passagiere sofort über Rechte und nächste Schritte informieren – in mehreren Sprachen. Bis das passiert, helfen lokale Initiativen: Verbraucherzentren, Aushänge in Hostels und Hinweise in Taxiständen würden vieles entkrampfen, besonders nach wiederkehrenden Problemen wie der zweiten Streikwelle.

Konkrete Lösungsvorschläge für Behörden und Betriebe auf Mallorca: an zentralen Punkten im Terminal gut sichtbare Info-Stationen mit Schritt-für-Schritt-Anleitung, kostenlose Formulare in Spanisch/Englisch/Katalanisch/Deutsch und geschulte Ansprechpartner, die einfache Fälle direkt bearbeiten. Für Reisende: frühzeitig dokumentieren, Belege sparen und bei der Airline sofort auf eine schriftliche Bestätigung bestehen.

Fazit: Die Rechte sind da, aber sie nützen nur, wenn man sie aktiviert. Wer auf Mallorca schnell handelt, Belege sammelt und weiß, an wen er sich wenden kann (Airline zuerst, dann AESA, ODR oder Verbraucherzentrum), hat gute Karten. Und wenn Sie das nächste Mal im Terminal stehen: atmen, dokumentieren, laut fragen – das hilft mehr als stummes Warten.

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